Häufig gestellte Fragen

Wie läuft ein Asylverfahren ab? Beispiel:


Wieviele Zuwanderer gibt es in Isernhagen?

Aktuell betreut die Stabsstelle Flüchtlinge und Asyl in Isernhagen zurzeit 386 Flüchtlinge. Davon leben in Altwarmbüchen 151, Neuwarmbüchen 42, Kirchhorst 33, Isernhagen NB 65, Isernhagen FB 44, Isernhagen HB 24 und Isernhagen KB 27.

Die meisten Geflüchteten stammen aus Syrien (204 Personen) und aus dem Irak (100 Personen).

Von den Zuwanderern sind  206 älter und 180 jünger als 18 Jahre.  Wir haben 60 Kinder im Alter von 0 – 5 Jahren, 58 im Alter von 6 – 11 Jahre und 62 im Alter von 12 – 17 Jahren.

 

234 Flüchtlinge haben bereits die Anerkennung, bzw. den subsidiären Schutz erhalten. 124 Personen sind noch im laufenden Verfahren, 28 Personen sind im Besitz einer Duldung.

Es werden von der Gemeinde Isernhagen  in

2017 noch 189 Personen erwartet.


Wie werden Neuankömmlinge in Isernhagen untergebracht?

Bisher fast ausschließlich  in dezentral  von der Gemeinde Isernhagen angemieteten oder gemeindeeigenen Häusern und Wohnungen. 

Auf dem ehemaligen Soccerpark-Gelände in Altwarmbüchen sind Holzmodulwohnungen für 100 Personen entstanden. Diese sind nur zu einem geringen Teil belegt.


Wie werden Flüchtlinge finanziell unterstützt?

Bei der Ankunft erhalten  Flüchtlinge von der Gemeindeverwaltung  einen Barscheck, der bei der Sparkasse in Isernhagen eingelöst werden kann.     

Das den Asylbewerbern zustehende Leistungsgeld  liegt unter dem Sozialhilfesatz (SGB 12) und muss monatlich in Form eines Barschecks  beim Sozialamt abgeholt werden (solange, bis ein Konto bei der Stadtsparkasse eröffnet worden ist).
Die Kosten der Unterkunft  wie Miete, Heizung, Wasser/Kanal, Hausrat und Möbel werden von der Gemeinde Isernhagen übernommen. Stromkosten werden vom Leistungsgeld abgezogen und direkt überwiesen (siehe oben).


Wie lernen Flüchtlinge Deutsch?

Deutschlerngruppen für Erwachsene von ehrenamtlichen Helfern
Deutschlerngruppen gibt es  an jedem Wochentag in den Ortsteilen Altwarmbüchen, Neuwarmbüchen, Isernhagen FB und HB. Die einzelnen Lerngruppen werden abhängig von Vorkenntnissen und Bedingungen individuell in Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Lehrkräften zusammengestellt.


Wie kann ich helfen? Gesucht werden aktuell:

Betreuer (Kenntnisse Englisch, Franz. von Vorteil, aber keine Voraussetzung), die ehrenamtlich in der Woche ein bis zwei Stunden eine Familie oder Einzelpersonen betreuen: regelmäßige Besuche, bei Problemen helfen (Gemeinde, Arzt, Wohnung, Job) – kurz Ansprechpartner für einen längeren Zeitraum sind.
Kontakt:  Barbara Schindewolf-Lensch, Helfernetzwerk-Isernhagen@web.de, Silke v. Tippelskirch, tippelskirch.family@t-online.de
 
Helfer Deutschunterricht: ehemalige Lehrkräfte, aber auch  ehrenamtliche Bürger ohne Vorkenntnisse. Unterricht  zurzeit in Altwarmbüchen, Neuwarmbüchen, FB und KB.  Kontakt: Claudia Wittweg, claudia.wittweg@bwfirmengruppe.de,


Helfer Jobsuche: Asylbewerber dürfen unter Voraussetzungen nach 3 Monaten einen Job annehmen.  Kontakt: Bernward Hartje, bernward.hartje@t-online.de,

Helfer Wohnungssuche: Kontakt:  Walter Dorn, w.dorn@t-online.de

Spenden (Sachspenden) – siehe Homepage „Spenden“. Kontakt:  Ortrud Schneider, DRK, schneider@drk-hannover.de,

 

RadHus (Garagenwerkstatt): Kontakt: Dr. Ernst Peter Körner,
radhus-ishg@t-online.de


Wo kann ich mit Geflüchteten in Kontakt kommen?

Der TREFF PUNKT in der Bothfelder Stra. 31-33 in Altwarmbüchen bietet eine gute Gelegenheit, mit Geflüchteten ins Gespräch zu kommen, Hilfe anzubieten oder einfach nur zuzuhören.

Öffnungszeiten sind:

Mittwoch 17.00 - 19.00 Uhr

Freitag 15.30 - 19.00 Uhr

Samstag 15.30 - 16.30 Uhr

Sonntag 15.00 - 18.00 Uhr

 

Kontakt:

B. Heuberg 0172/8506399

K. Rovira-Fritze 0176/63005679


Wer ist für  Asylbewerber zuständig?

Für Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung liegt noch keine Entscheidung über den Asylantrag vor. Für sie ist das Sozialamt der Gemeinde Isernhagen zuständig. 
Die befristete Aufenthaltserlaubnis  wird von der Ausländerbehörde  bei positiver Entscheidung  über  den Asylantrag erteilt. Für Flüchtlinge mit befristeter Aufenthaltserlaubnis  ist das Job-Center zuständig.
Kontingentflüchtlinge (von der Bundesregierung ausgewählte Flüchtlinge – z. B. aus Lagern im Libanon) durchlaufen kein Asyl- oder sonstiges Anerkennungsverfahren, sondern erhalten mit ihrer Ankunft sofort eine befristete Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen. Sie dürfen aber ihren Wohnsitz nicht frei wählen und werden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die einzelnen Bundesländer verteilt. Für sie ist von Anfang an das Jobcenter zuständig.
Geduldete Flüchtlinge
haben bereits einen negativen Asylbescheid erhalten und könnten somit abgeschoben werden. Sie erhalten von der Ausländerbehörde eine “Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung”, die jeweils für einen Zeitraum von 1 – 6 Monaten ausgestellt wird, aber auch immer weiter verlängert werden kann. Zuständig für die Verlängerung ist die Ausländerbehörde.Für die ersten 15 Monate ist die Gemeinde zuständig, danach das Jobcenter.
Anerkennung als Asylsuchender/Flüchtling
Nach der Anerkennung durch das BAMF erhalten die Flüchtlinge eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Wer als Asylsuchender oder Flüchtling  anerkannt ist, wird verpflichtet, einen Integrationskurs zu besuchen – einschließlich Deutschkurs. Dies ist die Voraussetzung, um Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II zu bekommen.


Ab wann dürfen Flüchtlinge bei uns arbeiten?

Seit 1. April 2015 dürfen Asylbewerber, die drei Monate bei uns sind, eine bezahlte Arbeit annehmen. Dazu können Asylbewerber eine „Auflagenerteilung“ erhalten. Wenn für einen Flüchtling eine Arbeitsstelle gefunden wurde, kann das Ausländeramt eine entsprechende Auflage für diesen Job erteilen , die auf dem Pass eingetragen wird. Die kürzlich gegründete Projektgruppe „Job-Vermittlung“ hat es sich zur Aufgabe gemacht, Asylbewerbern mit „Auflagenerteilung“ Arbeitsstellen zu vermitteln.


Ab wann dürfen Flüchtlinge eine Wohnung mieten?

Wenn das Asylverfahren positiv abgeschlossen ist, können selbständig Wohnungen angemietet werden.  Keine leichte Aufgabe! Es müssen Kontakte zu Vermietern hergestellt werden und die Flüchtlinge beim Besichtigen der Wohnung begleitet werden. Die Miete wird  vom Job-Center bezahlt (Sicherheit für den Vermieter).
Ab Juni 2015 gelten für Isernhagen folgende Höchstgrenzen für eine angemessene Wohnung:
Personen             1               2                  3                   4             jede weitere
Person
Isernhagen    368,00 €    437,00 €    531,00 €    616,00 €    77,00 €
Mehr Infos: http://www.jobcenter-region-hannover.de/site/unterkunft_heizung/


Wie sind Flüchtlinge mobil?

Das Fahrrad ist ein wichtiges kostenloses Beförderungsmittel. Fahrradspenden werden im RadHus auf Sicherheit geprüft und an Flüchtlinge ausgegeben.
Mit der Regio-S-Card vom Sozialamt können bei jeder Auskunftsstelle der ÜSTRA (auch im Rathaus) Tages- und Monatskarten mit 50 % Ermäßigung erworben werden,  mit denen man im gesamten Gebiet der GVH fahren kann. Fahrkarte muss vor Beginn der Fahrt gekauft werden. Kinder bis 5 J. fahren frei.


Wer berät Flüchtlinge?

Die Beratungsstelle “Grata” für Flüchtlinge und Migranten heißt alle Zugewanderten herzlich Willkommen. Zur Förderung der Integration und einem hilfsbereiten Miteinander steht Grata jedem Ratsuchenden bei seinen Fragen und Anliegen zur Seite.
Unterstützung bei:
- Behördlichen Angelegenheiten z.B. Jobcenter
- Rechtsfragen
- Vermittlung in Sprachkurse
- Fragen zu Schule, Studium und Arbeit
- SGB II Angelegenheiten
- Ermöglichung der Teilnahme am öffentlichen Leben
- der Wohnungsfindung

Offene Sprechstunde: Mo, Di, Do 14:00 Uhr- 17:00 Uhr und Mi 11:30- 14:30 Uhr (und nach Vereinbarung) in den Räumen des Sozialen Kaufhauses "2. HeimArt" des Vereins Caspo e.V.
An der Riehe 33 in Altwarmbüchen
Tel.: 0511 - 54558222
E-Mail: c.backen@caspo-ev.de


Ich interessiere mich für die Betreuung von Flüchtlingen. Was erwartet mich?

Aufgaben Familienbetreuer im Helfernetzwerk Isernhagen

Allgemein: Ansprechpartner sein für Einzelpersonen oder Familien, denen ein wenig erklärt wird, wie „Deutschland“ funktioniert.
Einzelne Aufgaben (ausgewählte Beispiele)
-   Treffen einer neu eingetroffenen Familie zusammen mit Sozialarbeiter   

     und Betreuer aus dem Helfernetzwerk Isernhagen in bereit gestellter

     Wohnung
-   Umgebung zeigen: Busfahrplan, Müllsystem, Pfandsystem, Begleiten

     beim ersten Einkauf, Begleiten Arzt/Zahnarztbesuch
-    Begleitung zur Ausländerbehörde in Hannover, zur Kleiderkammer und 

     zur Tafel, Anmeldung Deutschkurs
-    Besuch Fahrradgarage RadHus, Kontakt zu Kindergarten/Schule

Regelmäßige Besuche orientieren sich am Zeitplan von Betreuerin/er. Anfangs sind oft 2 – 3 Besuche in der Woche nötig, später reichen einmal 3 – 4 Stunden in der Woche.
Grundsätzlich gilt die Hilfe zur Selbsthilfe! Es ist nicht nötig, die Familien immer und überall zu begleiten, sondern eher zeigen, wie sie es selber schaffen!
Ein umfangreicher Leitfaden für Flüchtlingsbetreuer und Ansprechpartner für die Familienbetreuer unterstützen die Familienbetreuer.